Kredite zur Weiterbildung – Staatliche Förderungen nutzen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG gilt als staatliche Förderung für junge Menschen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren und wird als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Das BAföG ist im Sozialgesetzbuch geregelt mit dem Ziel, Chancengleichheit im Bildungswesen herzustellen. Voraussetzungen zur Beantragung von BAföG ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben können auch Ausländer/innen mit einem Daueraufenthaltsrecht oder einer Bleibeperspektive in Deutschland den Antrag auf BAföG stellen. Grundsätzlich wird BAföG als Förderung zur Erstausbildung eingeräumt. Dabei darf zu Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, bei einem Masterstudium das 35. Lebensjahr. Zur Gewährung von BAföG müssen durch den Antragsteller/die Antragstellerin Leistungen erbracht werden, die auf die Erreichung des Ausbildungsziels schließen lassen. Die Leistungen sind in bestimmten Abständen nachzuweisen.
Begabtenförderung
Die Begabtenförderung ist ein Stipendium das an Studierende mit besonderer Begabung und Persönlichkeit vergeben wird. Das Stipendium muss durch die Studierenden nicht zurückgezahlt werden und wird um individuelle Förderprogramme ergänzt.
Bildungskredit
Der staatliche Bildungskredit kann anstelle des BAföGs oder zusätzlich zum BAföG beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen und befristeten staatlichen Kredit. Die Gewährung des Bildungskredits ist unabhängig vom Ausbildungsgehalt des Antragstellers/der Antragstellerin oder vom Einkommen deren Eltern. Eine Bonitätsprüfung wird bei der Beantragung nicht durchgeführt. Berechtigt für den Bildungskredit sind volljährige Studierende, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium des Studiums befinden und auch Schülerinnen und Schüler, die sich im vorletzten und letzten Jahr ihrer Ausbildung befinden.
Zinsgünstiger Studienkredit der KfW-Förderbank
Nicht alle Antragstellerinnen und Antragsteller erfüllen die Voraussetzungen für BAföG oder den Bildungskredit. Große Banken bieten inzwischen günstige Bildungskredite an, darunter auch die KfW-Förderbank. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und die weltweit größte Förderbank. Die Kreditvergabe von Studien- oder Wissenskrediten richtet sich an Studierende, die sich im Erststudium befinden. Bei der Beantragung des Kredits müssen die Studierenden zwischen 18 und 31 Jahre alt sein. Studierende können eine monatliche Kreditauszahlung von 100 bis 650 Euro beantragen. Die Förderungsdauer des Studienkredits kann bis zu 14 Semester gewährt werden. Die Rückzahlung des Kredits beginnt erst 6 Monate nach Studienende. Bei der Kreditvergabe sind das Einkommen der Studierenden oder deren Eltern nicht relevant. Der Studienkredit kann grundsätzlich mit BAföG oder Bildungskredit kombiniert werden.
Meister-BAföG
Das Meister-BAföG ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Im Gegensatz zum BAföG ist beim Meister-BAföG keine Altersgrenze vorgegeben. Außerdem dient es zur Förderung des dualen Bildungssystems, das nach der Erstausbildung absolviert wird. Die Vergabe des Meister-BAföGs richtet sich beispielsweise an angehende Meister, Techniker oder Fachwirte. Bei erfolgreich bestandener Prüfung der Bildungsmaßnahme wird ein Erlass von 25 Prozent auf das Restdarlehen gewährt. Eine weitere Möglichkeit im Rahmen des Meister-BAföGs können anteilig geförderte Kosten für Kurse sein, die auf Klausuren oder mündliche Prüfungen vorbereiten.
Zinslose und kostengünstige Kredite helfen Studierenden und Auszubildenden, um sich auf ihr Studium zu konzentrieren. Die staatlichen Förderungen verlangen gute Leistungen und Studienkredite lassen sich mit staatlichen Förderungen koppeln. Doch bei allen Förderungsmöglichkeiten sollten Studierende darauf achten, dass die Kredite nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen. Daher sollten die Kosten von Beginn an im Auge behalten werden.
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