Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte
Der Renteneinstieg wird für Arbeitnehmer in Deutschland allgemein in die Länge gezogen. Immer wieder sind neue Altersgrenzen für den Einstieg in die Rente im Gespräch, die Arbeitnehmer sollen letztendlich länger arbeiten. Dies betrifft nicht nur die normalen Angestellten einer Unternehmung. Auch Beamte und Beamtinnen sind von dieser Regelung betroffen und müssen länger arbeiten. So können sich auch Verbeamtete an neue Altersgrenzen richten die über den lange bekannten und konstanten Schnitt liegen. Wie das Renteneinstiegsalter genau liegt obliegt allerdings nicht dem Bund, sprich Deutschland. Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Regelungen für das Renteneinstiegsalter für Beamte. Es ist also eine Landesangelegenheit.
Einheitliches Einstiegsalter
Der Bund bemüht sich darum, dass ein einheitliches Renteneinstiegsalter ermöglicht wird. Dies ist bereits lange in Planung und soll sich dem Alter der normalen Arbeitnehmer nicht viel nehmen. Auch bei Beamten lautet das Renteneinstiegsalter demnach 67. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie im zivilen Leben auch. Feuerwehrmänner können beispielsweise schon mit 60 in Rente gehen so fern er bereits 22 Jahre im Dienst war. Grund dafür ist die schwierige und belastende Arbeit die verrichtet werden muss. Gleiches gilt für schwer behinderte Beamte, die ebenfalls mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen können sofern er bis zum Jahrgang 1951 geboren ist. Alle die danach geboren sind haben eine Altersgrenze von 62 Jahren bis sie die Grenze zum Ruhestand erreichen.
Weitere Altersgrenzen
Es gibt verschiedene Altersgrenzen im öffentlichen Dienst. So kann jeder Beamte, der bereits seit 45 Jahren seinen Dienst ausübt, mit 65 Jahren in Rente gehen. Hier kann er in die Rente einsteigen ohne Abschläge befürchten zu müssen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dienstunfähigkeit bei älteren Beamten. Ohne jegliche Abschläge befürchten zu müssen sollte man bereits seit mindestens 40 Jahren im Dienst sein und das 63. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall muss der Beamte nicht mit Abzügen bei der Rente fürchten.
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